|
Die in der Fachtagung „Der familienfreundliche Betrieb“ vermittelten Kenntnisse sind in der Regel gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Die Tagung behandelt das Thema Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Dies zu fördern gehört zu den Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG. |